Der EuGH hat im letzten Jahr entschieden, dass der Ausschluss von Hausangestellten aus der spanischen Sozialversicherung eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts darstellt. Die Entscheidung führte zu weitreichenden Änderungen im spanischen Arbeits- und Sozialrecht. Auch für den deutschen Gesetzgeber ergeben sich aus dem EuGH-Urteil Anpassungsnotwendigkeiten für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2023.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-06 |
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