Künstliche Intelligenz (KI) ist in aller Munde und macht auch vor der Arbeitswelt nicht Halt. Aus unionsrechtlicher Sicht stellen sich in diesem Zusammenhang – neben anderen – insbesondere datenschutzrechtliche Fragen. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Schufa Holding verdient vor allem Art. 22 DSGVO eine nähere Betrachtung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2024.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-03 |
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