Die fast durchwegs gesetzlich geregelten Entgeltsysteme des öffentlichen Dienstes in Österreich arbeiten mit Elementen der zeitlichen Vorrückung. Dabei werden nach verschiedenen Kriterien davor zurückgelegte Dienstzeiten in einem gewissen Umfang angerechnet. Neben aktuell diskutierten Problemen der Altersdiskriminierung zeigt das jüngst ergangene Urteil des EuGH v. 5.12.2013, Rs. C-514/12 (Zentralbetriebsrat SALK gegen Land Salzburg), abgedruckt in diesem Heft S. 190 ff., auch ein Spannungsverhältnis dieser Entgeltsysteme in Bezug auf die AN-Freizügigkeit. Auf diese zuletzt ergangene Entscheidung soll im Folgenden näher eingegangen werden.
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