Nachdem das Europäische Parlament bereits am 10.3.2021 einen Vorschlag für eine europäische Wertschöpfungsketten-Richtlinie vorgelegt hatte, hat die Kommission am 23.2.2022 ihren Vorschlag einer Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 veröffentlicht („RL-EK“). Während der Rat der Europäischen Union den RL-EK entschärfen will, lässt sich die Tendenz der Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments durch den Berichtsentwurf der niederländischen Berichterstatterin, Lara Wolters, bereits erahnen. In ihrem unter dem 7.11.2022 vorgestellten Bericht („RL-EP“) sieht sie zahlreiche Verschärfungen des RL-EK vor. Es dürfte sich um die strengstmögliche Fassung handeln, die mit hoher Wahrscheinlichkeit im weiteren legislativen Prozess Abschwächungen erfahren wird. Die Praxis sollte sich dennoch auf ein entsprechendes Szenario vorbereiten. Dies gilt auch und gerade für die zum Herzstück des Entwurfs zählenden arbeitsrechtlichen Aspekte, auf die in diesem Beitrag daher ein besonderer Blick geworfen werden soll.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2023.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-04 |
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