Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu Betriebsübergängen sind Legion (in der arbeitsrechtlichen Sammlung „AP“ sind derzeit über 400 Entscheidungen des zuständigen 8. Senats des BAG zum Betriebsübergang abgedruckt) – nicht jedoch die Entscheidungen zu Betriebsübergängen mit internationalem Bezug. Es handelt sich dabei vor allem um die Verlagerung eines Betriebes vom Inland in das Ausland. Betriebsübergangsvorgänge vom Ausland in das Inland dürften in der Regel der deutschen Gerichtsbarkeit nicht zur Prüfung unterbreitet werden. Soweit bekannt, gibt es auch keine einzige Entscheidung deutscher Arbeitsgerichte, die sich mit den Rechtsfolgen dieser letzten Alternative auseinandersetzt.
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