Traditionell regelt das koordinierende Sozialrecht der Union mit Art. 17 bis 35 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Art. 22 bis 32 der Durchführungs-VO (EG) Nr. 987/2009 die Rechte der Bürger eines Mitgliedstaats der Union, in einem anderen Mitgliedstaat Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) nachzufragen. Mit der Patienten-Richtlinien 2011/24/EU v. 9. März 2011 (Amtsblatt Nr. L 88 vom 4.4.2011 S. 45–65) tritt an die Seite dieser traditionellen Ansprüche ein neues Recht auf grenzüberschreitende Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen. Diese RL normiert Ansprüche auf grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen, die der EuGH schon früher aus der Dienstleistungsfreiheit abgeleitet und neben die Rechte aus dem koordinierenden Sozialrecht gestellt hatte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2013.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-04-02 |
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