Die WO-Entscheidung des EuGH (abgedruckt in diesem Heft S. 180 ff.) behandelt erstmals ausführlicher das Verhältnis zwischen Wanderarbeitnehmerverordnung und Patienten-Richtlinie und kommt über eine primärrechtskonforme Auslegung beider Rechtsakte zu dem Ergebnis, dass in Dringlichkeitsfällen eine Vorabgenehmigung für die grenzüberschreitende Inanspruchnahme einer Gesundheitsleistung nicht gefordert werden dürfe.
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