Die WO-Entscheidung des EuGH (abgedruckt in diesem Heft S. 180 ff.) behandelt erstmals ausführlicher das Verhältnis zwischen Wanderarbeitnehmerverordnung und Patienten-Richtlinie und kommt über eine primärrechtskonforme Auslegung beider Rechtsakte zu dem Ergebnis, dass in Dringlichkeitsfällen eine Vorabgenehmigung für die grenzüberschreitende Inanspruchnahme einer Gesundheitsleistung nicht gefordert werden dürfe.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2021.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-30 |
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