Artikel 11 der RL 2019/1158/EU verpflichtet zum Diskriminierungsschutz bei Inanspruchnahme der in der Richtlinie vorgesehenen Rechte für Eltern und pflegende Angehörige. Im folgenden Teil I wird analysiert, inwieweit das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts diesem Schutzauftrag gerecht wird. In Teil II (abgedruckt im nächsten Heft der ZESAR) werden weitere Maßnahmen zum Abbau von Stereotypisierungen bei der Übernahme von Care-Arbeit und Fragen der Rechtsdurchsetzung betrachtet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2021.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-30 |
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