Angesichts der rasanten Entwicklung der Informationstechnologie ist eine nationale wie europäische Anpassung und Ergänzung der Datenschutzregeln erforderlich. Die auf EU-Ebene geplante Reform des gesamten Datenschutzrechts würde den bisherigen deutschen Datenschutz im BDSG und den Landesdatenschutzgesetzen sowie weitgehend den bereichsspezifischen Datenschutz außer Kraft setzen. Da das Regelungsinstrument Verordnung für die Mitgliedstaaten keinen Umsetzungsspielraum lässt, kommt es entscheidend darauf an, ob der Entwurf nach bisherigem Recht geltende grundlegende Datenschutzrechte garantiert. Der folgende zweiteilige Aufsatz beschäftigt sich daher im ersten Teil zunächst mit der Vereinbarkeit des EU-Entwurfs mit deutschem Datenschutzrecht, Teil II ist im nächsten Heft der ZESAR abgedruckt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2013.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-03-04 |
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