Aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Arbeitsgerichts Passau hatte der EuGH im November 2012 erneut Gelegenheit, sich mit den Auswirkungen der europarechtlichen Vorgaben zum Mindestjahresurlaub (Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG) auf „Störfälle“ des nationalen Urlaubsrechts zu befassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2013.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-03-04 |
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