Klagen über eine überbordende Bürokratielast gehören gerade mit Blick auf das Sozialversicherungsrecht zu den Allgemeinplätzen. Wer schon einmal eine A1-Bescheinigung beantragt hat, weiß, dass diese allerdings nicht völlig unbegründet sind. Gleichzeitig sind die mit einer A1-Bescheinigung dokumentierten Angaben in vielen Fällen nicht ausreichend belastbar, was zu einer Minderung des sozialen Schutzniveaus in der EU führt, und die Durchsetzung der nationalen sozialrechtlichen Vorgaben erschwert. In der nachfolgenden Betrachtung soll daher ein Überblick über den status quo des nationalen Beantragungs- und Ausstellungsverfahrens der A1-Bescheinigung sowie die diesbezügliche Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten gegeben werden. Darauf aufbauend wird untersucht, inwiefern Digitalisierung und Automatisierung der Verfahren Verbesserungen bieten können, wobei auch best-practice Beispiele aus einzelnen EU-Mitgliedstaaten beleuchtet werden. Hinsichtlich der Reformoptionen wird dabei an laufenden europäischen Projekten (vor allem EESSI [IV.1.a)] und [ESSPASS IV.2.b)] angesetzt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2023.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-03 |
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