Anlässlich einer aktuell in Deutschland ergangenen höchstrichterlichen Entscheidung, wonach die posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäter ein Versicherungsfall wie eine Berufskrankheit sein kann, bietet der Beitrag einen Überblick auf drei Nachbarstaaten, in denen psychische Erkrankungen bereits seit vielen Jahren Berufskrankheiten sein können. Da Deutschland bislang nur den psychisch vermittelten Arbeitsunfall kannte, ist dies Neuland und jedenfalls aufschlussreich.
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