Im österreichischen Pensionsrecht gibt es Bestimmungen, die Geldzahlungen zum Ausgleich des auftretenden Kaufkraftverlusts vorsehen. Die Berechnung erfolgt i.d.R. auf Basis des Gesamtpensionseinkommens, also der Gesamtheit aller Pensionseinkünfte. Fraglich ist, ob bei der Berechnung des Gesamtpensionseinkommens auch ausländische Pensionseinkünfte berücksichtigt, werden müssen. Dies könnte sich neben dem nationalen Recht auch aus dem Unions- oder dem Völkerrecht ergeben.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2024.09.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-08-03 |
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