Der Fünfte Senat des BAG hat 2023 eine Absenkung des Equal-Pay-Lohns durch Leiharbeitstarifverträge für zulässig gehalten, da er in der grundsätzlichen Möglichkeit der Durchzahlung des Lohns in einsatzfreien Zeiten eine Kompensation i.S.v. Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2008/104/EG sah. Mit dieser Entscheidung schien die Diskussion um die Absenkung des Equal-Pay durch Leiharbeitstarifverträge beendet. Angesichts der eindeutigen Vorgaben des EuGH zur Prüfungssystematik des Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2008/104/EG ist der Ansatz der nationalen Rechtsprechung jedoch zu hinterfragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2024.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-08-03 |
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