Mit der Richtlinie (EU) 2022/2381 („Führungspositionen-RL“) wurden geschlechterspezifische Quotenvorgaben für die Leitungsorgane börsennotierter Gesellschaften geschaffen. Die jüngsten unionsrechtlichen Entwicklungen geben Anlass, nationale Mindestanteilsgebote für weibliche bzw. männliche Belegschaftsvertreter im Aufsichtsrat auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht zu untersuchen. Die Erörterung erfolgt hierbei anhand der österreichischen Vorgaben, die zentralen Ergebnisse sind jedoch aufgrund der Ähnlichkeit der österreichischen und deutschen Regelungen zur Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat auch für das deutsche Recht relevant.
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