Die Träger der deutschen gesetzlichen Rente-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung hoffen im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2026/799 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts auf einen Kurswechsel im deutschen Insolvenzrecht. Geleistete Sozialversicherungsbeiträge von Unternehmen in Insolvenzverfahren sollen nicht länger angefochten werden können und der Insolvenzmasse zufließen. Die neue Richtlinie macht dies möglich. Die Bundesregierung muss entscheiden: Ist ihr die Sanierung von Unternehmen weiterhin wichtiger als der Schutz von Sozialversicherungsbeiträgen?
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