| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2026.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-04-03 |
Rat
? Parlament beschliet Empfehlungen zum 28. Regime
Kommission
? FEMM-Ausschuss legt Entschlieungsentwurf zu Geschlechterungleichheiten im Gesundheitswesen vor
Europische Einrichtungen
? Datenschutzbehrden EDSA und EDSB legen Stellungnahmen vor
Der Aufsatz untersucht Mindesteinkommensregelungen fr ltere Menschen in drei EU-Mitgliedstaaten, um zu prfen, welche Auswirkungen sie fr Personen haben, die in mehr als einem Mitgliedstaat versichert waren.
Im Mai 2026 wird das Europische Parlament eine neue Opferschutzrichtlinie verabschieden. Whrend bei der Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU noch das Strafverfahren im Mittelpunkt stand, greifen die neuen Regelungen weit darber hinaus und reichen von besseren Informationen fr Opfer ber Erleichterungen bei der Anzeigenstellung, Verbesserungen bei der Opferuntersttzung, vor allem auch fr Kinder, bis zu einer besseren einzelstaatlichen Koordinierung.
Im vorliegenden Beitrag werden die Konturen und Perspektiven eines Rechts auf Nichterreichbarkeit diskutiert. Dabei werden die aktuellen Entwicklungen auf der europischen Ebene sowie mgliche Regelungsvorbilder aus anderen Rechtsordnungen in den Blick genommen.
S?d Okr?gowy w Cz?stochowie (Polen), v. 3.10.2025, Rs. C-652/25
Parteien des Ausgangsverfahrens: Antragstellerin: BLUEBERRY Sp. z o.o.; Antragsgegnerin: CASK Besloten Vennootschap Anmerkung von Lorenz Reichert und Kamil Klamser, Mnchen
EuGH, Urteil vom 12.6.2025, Rs. C-7/24 (Deutsche Rentenversicherung Nord, BG Verkehr ./. Gjensidige Forsikring, dnische Tochtergesellschaft der Gjensidige Forsikring ASA, Norwegen, als Vertreterin der Marius Pedersen A/S), ECLI:EU:C:2025;439 Anmerkung von Prof. Dr. Bettina Hummer, Lausanne
EuGH, Urteil vom 17.11.2025, Rs. C-356/25 (A. B. ./. Krntner Landesregierung), ECLI:EU:C:2025:926 Anmerkung von Julia Rauch, Linz
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