Die Europäische Union hat im Mai 2024 mit den RL (EU) 2024/1499 und RL (EU) 2024/1500 zwei Sekundärrechtsakte über Standards für Gleichbehandlungsstellen (Gleichbehandlungsstellen-Richtlinien) erlassen.1 Diese zielen auf die weitere Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichheit und des Gebots der Nichtdiskriminierung ab und waren bis zum 19. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung, mit dem u. a. auch die Richtlinienvorgaben umgesetzt werden sollen, liegt seit Mai 2026 vor. Es stellen sich dabei eine Reihe von Fragen, denen im Rahmen eines zweiteiligen Beitrags nachgegangen werden soll. Der vorliegende Teil I widmet sich dabei zunächst den Vorgaben des europäischen Rechts, um darauf aufbauend in einem Teil II Möglichkeiten der nationalen Umsetzung zu diskutieren.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2026.07.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-03 |
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