Zwei Vorlagen des BAG an den EuGH zu den Folgen von Verstößen gegen die in nationales Recht umgesetzten Vorgaben der Massenentlassungs-RL geben Anlass zur Untersuchung, auf welche Weise Sanktionen von Verstößen gegen Richtlinienvorgaben im nationalen Recht erfolgen können. Hierbei sind nicht nur die möglicherweise durch das Unionsrecht selbst gemachten Vorgaben in den Blick zu nehmen, sondern auch die nationalen Rechtssetzungsakte, die eben diesen Vorgaben als Ergebnis direkter richtlinienumsetzender Legislative sowie von Auslegung oder Rechtsfortbildung Rechnung tragen sollen. Im ersten Schritt ist dabei die Frage aufgeworfen, welche Rechtsfolgen das Richtlinienrecht selbst für Verstöße gegen die Richtlinienvorgaben statuiert. Im zweiten Schritt ist die Frage zu stellen, ob und wie konkret das nationale Recht diesen unionsrechtlichen Anforderungen begegnen kann.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2026.07.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-03 |
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