| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-03 |
Parlament
◆ Neue Entschließung des Europäischen Parlaments soll den Ansatz „Vision Null“ stärken
◆ EU-Parlament will Gleichstellung von Männern und Frauen in der Pflege stärken
Kommission
◆ Europäische Kommission legt neue Initiativen vor
◆ Ein neuer Gesetzes-Omnibus soll Vereinfachungen für die Bürgerinnen und Bürger bringen
Die Europäische Union hat im Mai 2024 mit den RL (EU) 2024/1499 und RL (EU) 2024/1500 zwei Sekundärrechtsakte über Standards für Gleichbehandlungsstellen (Gleichbehandlungsstellen-Richtlinien) erlassen. Diese zielen auf die weitere Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichheit und des Gebots der Nichtdiskriminierung ab und waren bis zum 19. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen.
Zwei Vorlagen des BAG an den EuGH zu den Folgen von Verstößen gegen die in nationales Recht umgesetzten Vorgaben der Massenentlassungs-RL geben Anlass zur Untersuchung, auf welche Weise Sanktionen von Verstößen gegen Richtlinienvorgaben im nationalen Recht erfolgen können. Hierbei sind nicht nur die möglicherweise durch das Unionsrecht selbst gemachten Vorgaben in den Blick zu nehmen, sondern auch die nationalen Rechtssetzungsakte, die eben diesen Vorgaben als Ergebnis direkter richtlinienumsetzender Legislative sowie von Auslegung oder Rechtsfortbildung Rechnung tragen sollen.
Während in Teil I Begrifflichkeiten geklärt und die allgemeinen Bestimmungen über vorläufige Leistungen behandelt wurden, widmet sich Teil II nun den speziellen Bestimmungen sowie Verfahrensfragen.
Tribunale Di Reggio Emilia (Italien),
Vorlagebeschluss v. 7.11.2024, Rs. C-830/24; Parteien des Ausgangsverfahrens: Klägerin IB; Beklagte: Trivium Packaging Italy S. R.L.
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erstreckt sich auch auf das Arbeits- und Sozialrecht. Die folgende Übersicht präsentiert die Entscheidungen des EGMR mit Relevanz für diese Rechtsbereiche. Diese Zusammenstellung basiert auf Informationen aus dem HSI-Report zum Europäischen Arbeits- und Sozialrecht
EuGH, Urteil vom 9.10.2025, Rs. C-110/24 (Sindicat de Treballadores i Treballadors de les Administracions i els Serveis Públics (STAS IV) ./. Valenciana d’Estratègies i Recursos per a la Sostenibilitat Ambiental SA (VAERSA)), ECLI:EU:C:2025:768 –
Anmerkung von Prof. Dr. Lydia Bittner, Magdeburg-Stendal
EuGH, Urteil vom 27.1.2026, Rs. C-633/24 [Sovisso](i), ECLI:EU:C:2026:36 –
Anmerkung von Prof. Dr. Bettina Hummer, Lausanne
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