| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2026.01 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-05 |
Kommission
◆ Kommission will noch drei Gesetzesinitiativen vorlegen
◆ Europäische Kommission möchte EU-Digitalgesetzgebung vereinfachen
◆ Europäische Kommission präsentiert Strategie für den Daten-Binnenmarkt
Aus den Mitgliedstaaten/Organisationen
◆ Nationalversammlung setzt Erhöhung der Regelaltersgrenze aus
◆ Die Sozialversicherung als Treiber für Europas Wettbewerbsfähigkeit
„Die deutschen und schweizerischen Staatsangehörigen sind in den Rechten und Pflichten aus der Sozialversicherung […] einander gleichgestellt“. So lautete eine zentrale Passage des ersten Sozialversicherungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizer Eidgenossenschaft, das am 24. Oktober 1950 in Bonn unterzeichnet wurde und im Juli 1951 in Kraft trat.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 (ETRL) wirft ihren Schatten voraus. Die Frist für die Umsetzung endet am 7. Juni 2026. Der Koalitionsvertrag sieht eine „bürokratiearme“ Umsetzung der Richtlinie vor. Der Beitrag lotet unter dieser Prämisse die Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung der Berichterstattung über das Entgeltgefälle, einschließlich der Abhilfe, sowie der gemeinsamen Entgeltbewertung aus.
Der vorliegende Beitrag will vor dem Hintergrund der in beiden Staaten ähnlichen Problemlagen einen Überblick über die jeweils bestehenden Rechtsregime geben, die für den Umgang mit Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Langzeiterkrankungen maßgebend sind, sowie neue Lösungen, die aktuell diskutiert werden, vorstellen.
Angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderung/Ersatzarbeitsplatz oder Berufsunfähigkeitsrente?
Tribunal Superior de Justicia de Cataluña (Spanien), Urteil v. 27. März 2025, Rs. C-235/25 – Parteien des Ausgangsverfahrens: Rechtsmittelführer: CG; Rechtsmittelgegner: Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS)
EuGH, Urteil vom 10.5.2025. Rs. C-584/23 (Asepeyo Mutua Colaboradora de la Seguridad Social no 151), ECLI:EU:C:2025:261 – Anmerkung von Laura Lex, Köln
EuGH, Urteil vom 30.10.2025, Rs. C-134/24 [Tomann](i), ECLI: EU:C:2025:839 – Anmerkung von Achim Braner und Lotte Blumhoff, Frankfurt/Main
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