„Die deutschen und schweizerischen Staatsangehörigen sind in den Rechten und Pflichten aus der Sozialversicherung […] einander gleichgestellt“. So lautete eine zentrale Passage des ersten Sozialversicherungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizer Eidgenossenschaft, das am 24. Oktober 1950 in Bonn unterzeichnet wurde und im Juli 1951 in Kraft trat. Im Folgenden wird die Geschichte der sozialen Sicherung der deutsch-schweizerischen Arbeitsmigration vorgestellt und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Verbindungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg gerichtet.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2026.01.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-05 |
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