Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 (ETRL) wirft ihren Schatten voraus. Die Frist für die Umsetzung endet am 7. Juni 2026. Der Koalitionsvertrag sieht eine „bürokratiearme“ Umsetzung der Richtlinie vor. Der Beitrag lotet unter dieser Prämisse die Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung der Berichterstattung über das Entgeltgefälle, einschließlich der Abhilfe, sowie der gemeinsamen Entgeltbewertung aus.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2026.01.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-05 |
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