| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-03 |
Kommission
◆ Europäische Kommission ruft Knowledge Hub ins Leben
◆ EU setzt sich für Verbesserung der Arbeitsplatzqualität und Zukunftssicherheit ein
◆ Europäische Kommission legt Verordnungsvorschlag zur Simplifizierung vor
◆ Kommission legt industriepolitischen Verordnungsentwurf vor
Aus den Mitgliedstaaten
◆ Mitgliedstaaten positionieren sich zu Sozialschutz und Bürokratieabbau
In Frankreich ist die Tätigkeit der Sozialversicherungsabteilungen in den Disziplinarkammern der Kammern auch weiterhin von den Praktikern der Krankenkassen geprägt: Ihr Ziel ist die Behebung von berufsbedingten Missbräuchen bei Behandlung Sozialversicherter und bei Leistungen, die von Apothekern gewährt werden und zum Schaden der Sozialversicherung oder der Sozialversicherten gehen.
Nach gefestigter Rechtsprechung des BAG führen Verstöße gegen § 17 KSchG grundsätzlich zur Nichtigkeit aller im Zuge der Massenentlassung ausgesprochenen Kündigungen. Diese drastische Rechtsfolge halten viele Stimmen aus dem Schrifttum seit einiger Zeit für unangemessen.
Im Fokus der Betrachtung steht die Frage, ob bzw. inwieweit arbeitnehmerähnlichen Personen auf unionsrechtlicher Ebene Unterrichtungs- und Anhörungsrechte zukommen. Zurückgegriffen wird dabei auf die Definition von wirtschaftlich abhängigen Solo-Selbstständigen nach den Leitlinien der Europäischen Kommission zur Anwendung des Wettbewerbsrechts der Union auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen (2022/C 374/02) zurückgegriffen wird.
Diskriminierung/Zugang zur Beschäftigung
Tribunale Amministrativo Regionale per il Lazio (Italien), 6. Mai 2025, Rs. C-320/25 (Lertimene) – Parteien des Ausgangsverfahrens: Klägerin: HG; Beklagter: Ministero dell’Interno – Dipartimento della pubblica sicurezza
EuGH, Urteil vom 4.9.2025, Rs. C-203/24 (Hakamp), ECLI:EU:C: 2025:662 – Anmerkung von Effrosyni Bakirtzi, LL. M. (Frankfurt/Main), LL. M. (Thessaloniki), Frankfurt am Main
EuGH, Urteil vom 11.9.2025, Rs. C-38/24 [Bervidi](i)), ECLI:EU:C:2025:690 – Anmerkung von Prof. Dr. Hans-Joachim Reinhard, Fulda
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