Nach gefestigter Rechtsprechung des BAG führen Verstöße gegen § 17 KSchG grundsätzlich zur Nichtigkeit aller im Zuge der Massenentlassung ausgesprochenen Kündigungen. Diese drastische Rechtsfolge halten viele Stimmen aus dem Schrifttum seit einiger Zeit für unangemessen. Jüngst zogen auch zwei BAG-Senate das bisherige Nichtigkeitsdogma in Zweifel und legten dem EuGH in den Fällen Tomann und Sewel einige Fragen vor, um den nationalen Gestaltungsspielraum im Massenentlassungsrecht auszuloten. Ende Oktober 2025 beantwortete der EuGH diese. Dieser Beitrag analysiert die Antworten des EuGH, ordnet sie in die bisherige Spruchpraxis ein und untersucht, inwiefern sie es erlauben, das gegenwärtige Sanktionssystem weiter auszudifferenzieren.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-03 |
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