Nach gefestigter Rechtsprechung des BAG fhren Verste gegen 17 KSchG grundstzlich zur Nichtigkeit aller im Zuge der Massenentlassung ausgesprochenen Kndigungen. Diese drastische Rechtsfolge halten viele Stimmen aus dem Schrifttum seit einiger Zeit fr unangemessen. Jngst zogen auch zwei BAG-Senate das bisherige Nichtigkeitsdogma in Zweifel und legten dem EuGH in den Fllen Tomann und Sewel einige Fragen vor, um den nationalen Gestaltungsspielraum im Massenentlassungsrecht auszuloten. Ende Oktober 2025 beantwortete der EuGH diese. Dieser Beitrag analysiert die Antworten des EuGH, ordnet sie in die bisherige Spruchpraxis ein und untersucht, inwiefern sie es erlauben, das gegenwrtige Sanktionssystem weiter auszudifferenzieren.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2026.02.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-03 |
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