Seit dem 6. Oktober 2004 steht die Türkei in der öffentlichen Diskussion wie noch nie zuvor. Es wurden freilich die Debatten über eine mögliche Mitgliedschaft schon seit 1999 intensiver, als der Türkei der Beitrittskandidaten-Status verliehen wurde. Wie bekannt hat der Rat am 17. Dezember den Stichtag festgesetzt, wann mit den Verhandlungen begonnen wird. Es ist auch anzudeuten, dass es nichts zu verhandeln gibt, denn es wird die Frage sein, ob die Türkei das europäische Regelwerk übernommen hat oder nicht. Der europäische Gesetzgeber hat im Laufe der Jahre ein breites Regelwerk im Zuge der Arbeitsbeziehungen geschaffen, in dem der individuelle Teil beträchtlich umfangreicher ist als der kollektive Bereich. Allerdings ist auch darauf hinzuweisen, dass sich in den letzen Jahren in diesem Bereich Erhebliches getan hat. Im ersten Teil des folgenden Beitrags wird sehr knapp über die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei berichtet. Weil allerdings die Beziehungen zur ILO im Rahmen der Arbeitsbeziehungen einen wichtigen Punkt darstellen, wird ebenfalls ganz kurz dieser Bereich berührt. Im zweiten Teil werden einige Bereiche der individuellen Arbeitsbeziehungen dargestellt, wobei soweit wie möglich die Entwicklungen in diesem Teil aufgezeigt und die spezifischen Bereiche ausgeklammert werden. Zum Dritten wird der kollektive Teil der Arbeitsbeziehungen erörtert, wobei auch die Grundlagen der Interessenvertretungen - gemeint sind die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände - kurz erläutert werden. Ein Blick auf das Tarifvertragssystem wird uns zeigen, wie weit oder nah die Türkei an den europäischen Normen ist. Schließlich soll auch das Thema Mitbestimmung nicht ausgeklammert bleiben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2006.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-11-01 |
Seiten 438 - 445
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