Zur Frage nach Bedeutung und Konsequenzen der „vorübergehenden“ Arbeitnehmerüberlassung sind dutzende Beiträge erschienen und Gerichtsentscheidungen ergangen – ohne letztlich Rechtssicherheit schaffen zu können. Eine Vorlage des LAG Berlin-Brandenburg vom 13.5.2020 gibt dem EuGH nun Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
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