Der vorliegende Teil II schließt an den in ZESAR 2024, 53 ff. abgedruckten Teil I an, und führt das Übereinkommen über Gewalt und Belästigung (2019) ergänzt mit Empfehlung betreffend Gewalt und Belästigung (2019) zum Zusammenwirken der Europäischen Union mit der Internationaler Arbeitsorganisation mit der nachfolgend beginnenden Gliederungsnummer 6. weiter fort. Der Beitrag behandelte nicht die vielfältigen Schnittstellen zum Istanbul Übereinkommen und behandelt nicht Gewalt und Belästigung in Bezug auf die EU-Organe und die öffentliche EU-Verwaltung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2024.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-04 |
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