Die Bevölkerung identifiziert sich mit diesem System und vertraut darauf, durch es geschützt zu sein. In jahrzehntelanger Entwicklung ist dieses System entstanden – immer wieder verändert und immer wieder angepasst. Geregelt werden nationale Sachverhalte. Spätestens seit den 50er Jahren haben aber grenzüberschreitende Sachverhalte an Bedeutung gewonnen – Arbeitnehmer nehmen eine Beschäftigung als Grenzgänger in einem Nachbarstaat auf, große Firmen entsenden ihre Mitarbeiter für einen begrenzten Zeitraum zu einem Tochterunternehmen in einem anderen Staat, bei Urlaubsreisen in einem anderen Staat wird ein Krankenhausaufenthalt erforderlich, Rentner verbringen ihren Lebensabend in einem anderen Staat. Der Regelungsbedarf in solchen – und anderen – Situationen ist unübersehbar und kann vom nationalen Recht nicht angemessen befriedigt werden. Vielmehr gibt es andere Akteure, in erster Linie die Europäische Union, aber auch andere Institutionen, die die Rechte der betroffenen Personen in grenzüberschreitenden Situationen konkretisieren.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2026.09.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-09-03 |
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