Art. 49 EG steht einer Regelung eines Mitgliedstaats der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art entgegen, die jede Erstattung der Kosten der Behandlung der bei einem nationalen Sozialversicherungsträger Versicherten in Privatkliniken in einem anderen Mitgliedstaat, außer für die Behandlung von Kindern im Alter von bis zu 14 Jahren, ausschließt.
Urteil des EuGH vom 19. 4. 2007 – Rs. C-444/05 Aikaterini Stamatelaki ./. NPDD Organismos Asfaliseos Eleftheron Epangelmation (OAEE)
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