Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
Artikel 4 Absatz 2a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 geänderten und aktualisierten Fassung, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 631/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004, und der Verordnung Nr. 1408/71 in dieser letztgenannten Fassung, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 647/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2005, ist dahin auszulegen, dass die Mobilitätskomponente der Unterhaltsbeihilfe für Behinderte (disability living allowance) [im Vereinigten Königreich] eine besondere beitragsunabhängige Geldleistung im Sinne dieser Bestimmung ist, die in Anhang IIa dieser Verordnungen aufgeführt wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-02-03 |
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