Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen ist mit Wirkung vom 21. Dezember 2012 ungültig.
Urteil des EuGH vom 1. 3. 2011 – Rs. C-236/09 Association belge des Consommateurs Test-Achats ASBL, Yann van Vugt, Charles Basselier ./. Conseil des ministres – Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Prof. Dr. Dagmar Felix / Roya Sangi, Hamburg, abgedruckt in diesem Heft S. 255 ff.
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