3. Das Königreich Belgien, das Königreich Dänemark, die Republik Finnland und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland tragen ihre eigenen Kosten.
Urteil des EuGH vom 15. 6. 2020 – Rs. C-211/08 Europäische Kommission ./. Königreich Spanien –
Anmerkung von Dr. Constanze Janda, Jena, abgedruckt in diesem Heft S. 465 ff.
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