Art. 49, 102, 106 AEUV
Die vom Tribunale amministrativo regionale per la Sicilia (Italien) mit Entscheidung vom 9. Oktober 2012 gestellten und von ihm aufrechterhaltenen Vorlagefragen sind unzulässig.
Urteil des EuGH vom 2.7.2015, Rs. C-497/12 (Davide Gullotta, Farmacia di Gullotta Davide & C. Sas ./. Ministero della Salute, Azienda Sanitaria Provinciale di Catania) –
Anmerkung von Dr. Andreas Penner, Bochum
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2016.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-07-06 |
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