Die vom Tribunale amministrativo regionale per la Sicilia (Italien) mit Entscheidung vom 9. Oktober 2012 gestellten und von ihm aufrechterhaltenen Vorlagefragen sind unzulässig.
Urteil des EuGH vom 2.7.2015, Rs. C-497/12 (Davide Gullotta, Farmacia di Gullotta Davide & C. Sas ./. Ministero della Salute, Azienda Sanitaria Provinciale di Catania) –
Anmerkung von Dr. Andreas Penner, Bochum
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