Verordnung (EG) Nr. 883/2004
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
Urteil des EuGH vom 14. 6. 2016, Rs. C-308/14 (Europäische Kommission ./. Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland) –
Anmerkung von Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2017.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-03 |
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