Die Höchstaltersgrenze für Vertragsärzte ist in das Visier des EG-rechtlich geprägten Antidiskriminierungsrechts geraten. Weder dem EG-Richtlinienrecht noch dem deutschen Umsetzungsgesetz lässt sich jedoch mit der gebotenen Klarheit entnehmen, ob eine ungerechtfertige Ungleichbehandlung vorliegt. Mehr Klarheit wird entstehen, wenn der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren Position bezieht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2007.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-09-10 |
Seiten 345 - 353
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.