Die Höchstaltersgrenze für Vertragsärzte ist in das Visier des EG-rechtlich geprägten Antidiskriminierungsrechts geraten. Weder dem EG-Richtlinienrecht noch dem deutschen Umsetzungsgesetz lässt sich jedoch mit der gebotenen Klarheit entnehmen, ob eine ungerechtfertige Ungleichbehandlung vorliegt. Mehr Klarheit wird entstehen, wenn der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren Position bezieht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2007.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-09-10 |
Seiten 345 - 353
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