Rettung für den altersdiskriminierten Vertragsarzt durch den EUGH?
– Das EG-rechtliche Verbot der Altersdiskriminierung und die 68-Jahre-Altersgrenze des deutschen Vertragsarztrechts –
Die Höchstaltersgrenze für Vertragsärzte ist in das Visier des EG-rechtlich geprägten Antidiskriminierungsrechts geraten. Weder dem EG-Richtlinienrecht noch dem deutschen Umsetzungsgesetz lässt sich jedoch mit der gebotenen Klarheit entnehmen, ob eine ungerechtfertige Ungleichbehandlung vorliegt. Mehr Klarheit wird entstehen, wenn der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren Position bezieht.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2007.09.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2007 |
| Veröffentlicht: | 2007-09-10 |
Seiten 345 - 353