Demnächst jährt sich zum fünfzigsten Mal die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens EWG – Türkei. Der darin vorgesehene Beitritt zur EU steht weiterhin aus. Dennoch genießen türkische Staatsangehörige aufgrund des Abkommens sowie aufgrund diverser Assoziationsratsbeschlüsse eine besondere Rechtsstellung, die sie deutlich von anderen Drittstaatsangehörigen unterscheidet. Dieser Beitrag beleuchtet die Entwicklung der Assoziation sowie die unterschiedlichen Rechtsquellen. Daneben werden die Rechtswirkungen des Assoziationsrechts dargestellt und soll ein Überblick über die zentralen Bestimmungen gegeben werden.
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