Bei Pensionsversicherungszeiten, die nach Antritt einer vorzeitigen Pension erworben werden, kommt es nach Auffassung des österreichischen OGH im Anwendungsbereich der VO 1408/71 zu einer Neuberechnung und zu keiner Anpassung der Pensionsleistungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.10.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-11 |
Seiten 415 - 417
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