Der EFTA-Gerichtshof in Luxemburg hat Jurisdiktion ber die EFTA-Staaten, welche das EWR-Akommen von 1994 unterzeichnet haben, d. h. Island, Liechtenstein und Norwegen. Der Gerichtshof, bestehend aus drei Richtern, entscheidet bei Streitigkeiten zwischen mehreren EFTA-Staaten ber die Auslegung und Anwendung der Regeln des EWR-Abkommens. Zudem ist er zustndig fr die Vertragsverletzungsverfahren, welche in der Regel durch die im EWR-Abkommen als Pendant zu Kommission der Europischen Union geschaffene EFTA-berwachungsbehrde (EFTA-Surveillance Authority ESA), angestrengt werden. Die Stellung des Gerichtshofes entspricht somit systematisch dem Gerichtshof der Europischen Gemeinschaften. Die Anzahl der Verfahren kommt der des EuGH nicht gleich, hat doch der EFTA-Gerichtshof in den vergangenen Jahren seit dem Inkrafttreten des EWR-Abkommens niemals mehr als jhrlich zehn Urteile gefllt. Dennoch darf die Bedeutung des Gerichtshofes in zweifacher Hinsicht nicht unterschtzt werden. Durch seine Interpretation des EWR-Rechts wird zunchst deutlich, dass die Nicht-EUMitglieder Island, Liechtenstein und Norwegen enger mit der Europischen Union und dem acquis communautaire verwoben sind, als es auf den ersten Blick erscheint. Zum zweiten zeigt sich, dass auch der Arm des Europischen koordinierenden Sozialrechts weiter bis in den hohen Norden reicht, als man denken wrde.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2006.07.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2006 |
| Veröffentlicht: | 2006-07-01 |
Seiten 253 - 259
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