Art. 34 EG
Die Art. 43 EG und 48 EG stehen einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegen, die Personen, die keine Apotheker sind, den Besitz und den Betrieb von Apotheken verwehrt.
Urteil des EuGH vom 19. 5. 2009 – verbundene Rs. C-171/07 und C-172/07 Apothekerkammer des Saarlandes, Marion Schneider, Michael Holzapfel, Fritz Trennheuser, Deutscher Apothekerverband e. V. (C 171/07), Helga Neumann-Seiwert (C 172/07) ./. Saarland, Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales, Beteiligte: DocMorris NV –
Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Pia Tamke, Frankfurt / Main, abgedruckt in diesem Heft S. 381 ff.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2009.09.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-09-03 |
Seiten 389 - 394
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