Nach dem jüngsten Beschluss der Mindestlohnkommission wurden im politischen Diskurs Mindestlohnausnahmen für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft gefordert. Der Beitrag gelangt nach einer Untersuchung des unions- und verfassungsrechtlichen Rahmens zu dem Ergebnis, dass derartige Ausnahmen in der Regel nicht mit höherrangigem Recht vereinbar sind.
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