Das österreichische Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht hat sich durch die Arbeit in der Industrie entwickelt. Durch die Eröffnung einer virtuellen Handlungsebene fallen der Ort der Leistungserbringung und der Ort der Leistungsverwertung allerdings immer häufiger auch über nationale Grenzen hinweg auseinander. Im Gegensatz zum Individualarbeitsrecht sind die europäischen Regelungen zum kollektiven Arbeitsrecht nur schwach ausgeprägt. Das in grenzüberschreitenden Fällen anzuwendende Betriebsverfassungsrecht bleibt daher den Mitgliedstaaten überlassen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2026.03.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-03 |
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