Der Gesetzgeber hat in jüngster Zeit den Schutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung bei beruflicher Tätigkeit in ausländischen Krisengebieten wegen der besonderen Gefährdung der Versicherten wiederholt auf private Verrichtungen erstreckt. Die unterschiedlichen Regelungen sollten vereinheitlicht werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-04-07 |
Seiten 171 - 176
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