Das AGG hat, obwohl seine praktische Bedeutung in der Rechtsprechung zur Zeit noch begrenzt ist, schwer lösbare Rechtsprobleme produziert. Der Beitrag sieht die Gründe in einer unzureichenden Gesetzeskonzeption und plädiert für eine schutzzweckbezogene Auslegung des Gesetzes.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2007.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-07-10 |
Seiten 249 - 256
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