Die von der Bundesregierung im Dezember eingesetzte Rentenkommission soll bis zum Ende des ersten Halbjahres 2026 ihre Vorschläge zur Weiterentwicklung aller drei Säulen des deutschen Alterssicherungssystems vorlegen. Der vorliegende Beitrag nimmt die private, individuelle und betriebliche Altersvorsorge in den Blick und erörtert auf rechtsvergleichender Basis mögliche Reformoptionen.
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