Die Frage, ob erwerbstätige Personen als Arbeitnehmer oder als Selbstständige zu betrachten sind, ist nach dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten zu entscheiden. Das Europäische Recht sieht im Grundsatz dieselben Koordinierungsregeln für Arbeitnehmer und Selbstständige vor. Sonderregelungen für Selbstständige gibt es jedoch insbesondere im Bereich der Entsendungen und der Kollisionsnormen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2015.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-07 |
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