Der Beitrag geht dem Ansatz des EuGH nach, zur Begründung und Ausgestaltung wesentlicher Grundsätze des Sozialrechts der Union verschiedene, zum Teil außerhalb des Unionsrechts liegende sowie zum Teil rechtlich unverbindliche Quellen heranzuziehen. Er untersucht dann am Beispiel eines Anspruchs auf frühkindliche Betreuungsmöglichkeit, ob bei diesem Ansatz auch die Europäische Säule sozialer Rechte herangezogen werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2019.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-06 |
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