Die Ablösung von Tarifverträgen im Zuge eines Betriebsübergangs war für lange Zeit ein dogmatisch durchdrungenes, im Grunde ausjudiziertes und in der Rechtspraxis befriedetes Thema. Aufgrund zweier Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union ist die Thematik zuletzt wieder stärker in den Fokus einer durchaus kontroversen Diskussion geraten. Das ist Anlass genug, sich der Ablösung von Tarifverträgen erneut zu widmen.
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