Mit Urteil vom 9.7.2015 in der Rs. Balkaya hat der EuGH dem Arbeitnehmerbegriff des europäischen Arbeitsrechts eine weitere Facette hinzugefügt und diesen der Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG (ME-RL) zugrunde gelegt. Dieser Beitrag ordnet die Entscheidung in den grundsätzlichen Kontext des europäischen Arbeitnehmerbegriffes ein und zeigt unter Fokussierung des unionsrechtlichen Rahmens die Optionen zur Umsetzung ins nationale Recht auf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2017.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-03 |
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